INTERKULTURELLE SOZIALE DIENSTE

UNSERE LEISTUNGEN

ISD

Unser Leistungsangebot

Erziehungsbeistandschaft §30 SGB VIII
Die Erziehungsbeistandschaft ist ein Angebot für Schulkinder, Jugendliche oder junge Volljährige mit psychosozialen Problemen. Die Familie und das soziale Umfeld werden flankierend in die Hilfe einbezogen. Wir unterstützen Kinder und Jugendliche dabei, ihre familiäre und soziale Umgebung in Einklang zu bringen. Der Prozess dabei ist am Einzelfall orientiert und wird individuell an den jeweiligen Entwicklungsstand angepasst. Die Hilfesuchenden werden bei ihrer Verselbstständigung unterstützt.
Schwerpunkte sind:
Schwerpunkte
  • Unterstützung in schwierigen Entwicklungsphasen
  • Förderung der Persönlichkeits- und Identitätsentwicklung
  • Kooperation mit Schule und Ausbildungsstelle
  • Orientierungshilfe im sozialen Umfeld
  • Stärkung der Erziehungskompetenzen der Eltern
  • Klärung der Beziehungen des jungen Menschen zu seiner Familie
Sozialpädagogische Familienhilfe §31 SGB VIII
Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eines der wichtigsten Felder der Erziehungshilfe. Die Hilfe ist aufsuchend, d.h. die Kontrakte finden in der Regel im Lebensumfeld der Familie bzw. des Kindes / der Jugendlichen statt. Wir machen uns vor Ort schnell ein umfassendes Bild und erarbeiten gemeinsam mit den Hilfesuchenden konkrete Lösungsansätze. Darauf aufbauend lernen die Familien während des Prozesses eigenverantwortlich zu handeln und selbstständig Ziele zu formulieren.
Schwerpunkte
  • Stärkung elterlicher Kompetenzen
  • Vermittlung in Paar- und Familienkonflikten
  • Erlernen neuer Verhaltensmuster im Umgang mit Krisen und Konfliktsituationen
  • Förderung der schulischen Leistungen
  • Unterstützung im Umgang mit Ämtern und Institutionen
  • Sinnvolle Beschäftigung mit Kindern
  • Aufbau von Kontakten im Sozialraum
Clearing §18 SGB VIII
Das Clearing richtet sich an Familien und bietet Unterstützung bei der Klärung vorhandener Problemfelder im Familiensystem. Wir begleiten Kinder, Jugendliche und ihre Eltern maximal bis zu 8 Wochen und erarbeiten gemeinsam mit ihnen neue Wege und bedarfsgerechte Hilfen. Im Clearing werden mit unterschiedlichen Gesprächstechniken und Verfahren der Ist- Zustand der Familien sowie Lösungsstrategien und Ressourcen in folgenden Bereichen ermittelt:
Schwerpunkte
  • Kommunikation und Interaktion
  • Gesundheitsaspekte
  • Kindeswohlaspekte
  • Haushalts- und Wohnsituation
  • Finanzielle Aspekte
  • Schulische und berufliche Aspekte
  • Sozialraum u.a.
Begleiteter Umgang §18 SGB VIII

Der begleitete Umgang ist auf Problemlagen von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet, wenn es den Eltern innerhalb einer Trennungssituation schwerfällt, sich im Sinne der Kinder zu verständigen bzw. zu kooperieren. Wir begleiten in unseren Räumlichkeiten und somit in einer geschützten Atmosphäre den Kontakt zu dem umgangsberechtigten Elternteil. Gemeinsame Gespräche der Beteiligten auf der Erwachsenenebene sind in der Regel sinnvoll und notwendig, um zu einer Verselbständigung der Umgangskontakte zu kommen.

Schwerpunkte
  • Sicherung des Kindeswohles im Umgang
  • Vermeidung von Loyalitätskonflikten
  • Förderung der Identitätsentwicklung
  • Erhaltung oder Wiederherstellung und Entwicklung der emotionalen und sozialen Beziehungen sowie Bindungen
  • Gewährleistung regelmäßiger Kontakte
  • Sensibilisierung der Bezugspersonen für die Belange des Kindes
  • Verselbstständigung der Umgangskontakte
Ambulant Betreutes Wohnen §53 SGB IX

Das Ambulant Betreute Wohnen umfasst anspruchsberechtigte volljährige Menschen, die wegen einer chronischen psychischen und/oder geistigen Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Das Ziel besteht darin, dem Leistungsberechtigten eine weitgehend eigenständige Lebensführung in der eigenen Häuslichkeit und seinem Sozialraum zu eröffnen und zu erhalten.

Schwerpunkte
  • Teilhabe am Leben der Gemeinschaft
  • Stabilisierung des psychosozialen Zustandes
  • Erhaltung der Lebensqualität / Status quo – Verhinderung von Verschlimmerung
  • Sicherung und Verbesserung von materiellen Lebensgrundlagen